Aktiv-Pension belohnt Weiterarbeiten im Alter

Logo Volkspartei 15.04.2026

Die Bundesregierung setzt gezielte Maßnahmen, um den längeren Verbleib im Erwerbsleben zu attraktiveren und zu fördern.

Klubobmann August Wöginger

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird es zunehmend entscheidend, vorhandene Arbeitskräftepotenziale besser zu nutzen. Hier setzt die „Aktiv-Pension“ an: Sie schafft klare Anreize, über das Regelpensionsalter hinaus zu arbeiten und folgt dem Grundsatz, dass sich Leistung in jeder Lebensphase auszahlen muss. Wer bereit ist, länger aktiv zu bleiben und seinen Beitrag zu leisten, soll dafür auch spürbar mehr im Geldbörsel haben. Die „Aktiv-Pension“ entlastet nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige, sondern bringt auch einen spürbaren Nutzen für die Wirtschaft, weil Expertise, Know-how und Arbeitskraft erhalten bleiben.
 
Insgesamt sind für die Maßnahmen rund 470 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Die durch die Streichung der bisherigen Höherversicherung frei werdenden Mittel werden gezielt reinvestiert. Wir schaffen einen Arbeitsmarkt-Transformationsfonds beim AMS. Bis 2030 werden damit 160 Millionen Euro zusätzlich für den Arbeitsmarkt bereitgestellt. Alle Maßnahmen sind unbefristet vorgesehen mit einer Evaluierung im Jahr 2030.
 
Zu den konkreten Details:

  1. Steuerlicher Freibetrag: Kern des Modells ist ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr für Erwerbstätige ab dem Regelpensionsalter. Der Freibetrag richtet sich an Personen, die zusätzlich zur Alterspension weiterarbeiten, und jene, die den Pensionsantritt bewusst aufschieben, um länger aktiv im Erwerbsleben zu bleiben. Wenn 40 Versicherungsjahre bzw. 34 Versicherungsjahre bei Frauen erworben wurden, steht der Freibetrag beim Zuverdienst in der Pension zu.
     
  2. Reduktion der Beiträge: Der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung (10,25%) entfällt für Erwerbstätige im Regelpensionsalter – unabhängig davon, ob bereits eine Pension bezogen wird oder nicht. Der Dienstgeberbeitrag bleibt wie bisher aufrecht. Die besondere Höherversicherung entfällt. Diese Regelungen gelten analog für Selbstständige. Die gesetzliche Umsetzung wird mit 01.01.2027 in Kraft treten. 
     
  3. Massiver Ausbau der Mittel für die Beschäftigung Älterer: In einem Maßnahmenmix sollen Initiativen gesetzt werden, um Aus- und Weiterbildungen ebenso zu ermöglichen wie sinnvolle Beschäftigungsmaßnahmen, etwa durch Eingliederungsbeihilfen und andere erprobte Instrumente der Arbeitsmarktpolitik. Dafür werden ab 2027 100 Millionen zusätzlich zur Verfügung stehen und wird dieser Betrag jährlich weiter anwachsen.  


ÖVP-Klubobmann August Wöginger: 

„Leistung muss sich lohnen – auch bei den Pensionen! Unter diesem Motto bringt die Aktiv-Pension Entlastung für ältere Arbeitnehmer von bis zu 15.000 Euro pro Jahr. Das ist die höchste Entlastung für Einzelpersonen, die bisher gelungen ist. Jene, die bereit sind, weiterzuarbeiten, auch wenn sie schon in Pension sind, profitieren doppelt: Sie erhalten einen Freibetrag sowie eine massive Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge. Mit der Aktiv-Pension setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Reform und damit Sicherung unserer Pensionen.“