03.01.2023
Anmeldefrist zu Energiekostenzuschuss 1 wird verlängert
Der Energiekostenzuschuss 1 ist eine Maßnahme der Bundesregierung für energieintensive Unternehmen, um den stark gestiegenen Preisen für Energie entgegenzuwirken. Mittlerweile haben sich rund 87.000 Unternehmen vorangemeldet. Für die, die es noch nicht getan haben gibt es nun erneut die Möglichkeit, sich in der Nachfrist von 16. bis 20. Jänner voranzumelden.
Hier die unterschiedlichen Förderstufen im Überblick:
Der Energiekostenzuschuss 1 stellt für den Förderzeitraum von Februar bis September 2022 insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Antragsverfahren umfasste die verpflichtende Voranmeldung von 7. bis 28. November. Dass sich in der Voranmeldephase rund 87.000 Unternehmen angemeldet haben, zeigt die breite Wirksamkeit der Maßnahme und das große Interesse der österreichischen Betriebe.
Wirtschaftsminister Martin Kocher:
„Von 29. November bis 15. Februar läuft nun die Phase der Antragstellung über den aws-Fördermanager. Um es jedoch möglichst allen betroffenen Unternehmen zu ermöglichen den Energiekostenzuschuss zu beziehen, setzen wir eine Nachfrist für die Voranmeldung. Betriebe, die sich nicht vorangemeldet haben, werden dazu von 16. bis 20. Jänner noch einmal die Möglichkeit haben.“
Dabei bleibt der Zuschuss weiterhin an konkrete Energiesparmaßnahmen geknüpft. So widerspricht etwa das Aufstellen von Heizschwammerln im Außenbereich den Förderkriterien, denn wir sind alle aufgerufen, einen Beitrag zum Energiesparen zu leisten.
Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt. Als energieintensiv gelten jene Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes belaufen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe 2 können nur Strom und Erdgas gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt.
Kennst du schon den Energiekostenzuschuss 2?