04.08.2023
Bargeld als Zahlungsmittel soll verfassungsrechtlich abgesichert werden
Die Einschränkung von Bargeld als Zahlungsmittel ist für viele Österreicher ein Thema, das mit viel Sorge verbunden ist. Um dieser Unsicherheit endgültig ein Ende zu bereiten, hat die Regierung nun Maßnahmen gesetzt, um das Recht auf Bargeld in den Verfassungsrang zu erheben. Fest steht: Jeder soll die Möglichkeit haben, frei zu entscheiden, wie und womit er zahlen will.
Die Zahlen sprechen für sich: Pro Jahr werden rund 47 Milliarden Euro Bargeld an Österreichs Bankomaten abgehoben, drei Viertel aller Österreicher würden eine Welt ohne Bargeld als eine große Einschränkung sehen. Aus diesem Grund hat Bundeskanzler Nehammer angekündigt, konkrete Maßnahmen zu treffen, um den Zugang zu Bargeld für jeden Österreicher und jede Österreicherin unmissverständlich abzusichern.
Drei Schritte sollen das Recht auf Bargeld für Österreichs Bevölkerung nachhaltig gewährleisten:
- Die verfassungsrechtliche Absicherung von Bargeld als Zahlungsmittel
- Sicherstellen, dass auch weiterhin mit Bargeld bezahlt werden kann
- Sicherung einer Grundversorgung mit Bargeld unter Einbindung der Nationalbank
Denn die Grundversorgung mit Bargeld in zumutbarer Entfernung ist auch eine Frage der Unabhängigkeit und der Krisenvorsorge.
Der Finanzminister ist bereits mit der konkreten Ausarbeitung dieser Schritte beauftragt und im September wird die Regierung zu einem Runden Tisch mit den zuständigen Ministerien, Branchenvertretern und der Nationalbank einladen.
Zitat Bundeskanzler Nehammer:
„Bargeld ist als Zahlungsmittel elementar. Es ist wichtig, dass wir einen unmissverständlichen Rechtsrahmen schaffen, um es auch entsprechend abzusichern. Ich habe daher den Finanzminister beauftragt, diese drei Dinge auszuarbeiten. Ziel ist es, diese 3 Punkte bestmöglich, verhältnismäßig und rechtssicher umzusetzen. Jeder soll die Möglichkeit haben, frei zu entscheiden, wie und womit er zahlen will.“