Billigere Strompreise – JETZT
Die Volkspartei hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Strom günstiger machen soll. Vorgesehen sind konkrete Maßnahmen, um die Kosten zu senken.

Kurzer Überblick:
- Kostenbremse gegen Netzkostensteigerungen
- Preis-Runter-Garantie
- Sozialtarif
- Einfachere Stromrechnungen & Unterstützung beim Wechseln
- Leistbare Preise werden zum Unternehmensziel
Kostenbremse gegen Netzkostensteigerungen:
Bevor die Netzkosten die Stromrechnung weiter erhöhen, müssen die in den vergangenen Jahrzehnten aufgebauten Rücklagen eingesetzt werden – damit der größte Preistreiber gezielt gedämpft wird.
Abschreibungen von Komponenten für das Netz müssen in Zukunft auf die tatsächliche Nutzungsdauer gestreckt werden. Das bedeutet: Netzbetreiber dürfen die Kosten für neue Anlagen nicht mehr in wenigen Jahren auf die Stromrechnung legen, sondern müssen sie über die ganze Lebensdauer des jeweiligen Netzes verteilen.
Preis-Runter-Garantie:
Mit der neuen Preis-Runter-Garantie gilt künftig: Wenn Energieversorger günstiger einkaufen, müssen auch die Kunden davon profitieren – und nicht mehr nur der Energieversorger. Damit sinken die Preise nach 6 Monaten automatisch, sobald der Einkaufspreis für Versorger fällt.
Sozialtarif: Für Haushalte mit wenig Einkommen wird in Zukunft ein eigener, günstiger Tarif eingeführt (6 Cent/kWh bis 2.900 kWh). Damit spart sich ein Haushalt rund 300 EUR pro Jahr.
Einfachere Rechnungen & Unterstützung beim Wechseln: Stromrechnungen werden in Zukunft einfacher aufgebaut – und nicht mehr mit unnötigen Details überladen. Alle wichtigen Details kommen auf eine Seite. Und weil künftig in jeder Rechnung der Weg zum Tarifvergleichsrechner steht, wird es leichter, zu einem günstigeren Angebot zu wechseln. Dieser wird nochmals deutlich überarbeitet und wird in Zukunft den Effektivpreis, den Arbeitspreis und den Grundpreis anführen.
Leistbare Preise werden zum Unternehmensziel: Energieversorger in öffentlicher Hand müssen in Zukunft ausdrücklich auf leistbare Preise achten – und nicht mehr nur auf ihre wirtschaftlichen Ziele. Konkret müssen Preisfestsetzungen im Sinne der Konsumenten gestaltet werden und, jetzt neu, Gewinne dürfen nur dann ausgeschüttet werden, wenn die Versorgungssicherheit und Leistbarkeit dadurch nicht gefährdet werden.