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18.06.2025

Gefährderüberwachung: Reform für Österreichs Sicherheit

Mit der Gefährderüberwachung setzt die Sicherheitspartei ÖVP einen Meilenstein für Österreich.

Gerhard Karner

Der Beginn der Radikalisierung erfolgt oftmals über digitale Plattformen, die weitere Vernetzung und die Anleitung zu terroristischen Anschlägen sowie konkrete Planungen erfolgen auf und über Messengerdienste.

Um auf technischer Augenhöhe agieren zu können, braucht die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) zeitgemäße Werkzeuge. Genau hier setzt die von der ÖVP ausverhandelte und im Ministerrat beschlossene Sicherheits-Reform an: Die Gefährderüberwachung stärkt die Befugnisse der DSN zum besseren Schutz unserer Bevölkerung.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

  • Die DSN kann künftig flexibler agieren, wenn Extremisten als Gruppe oder Einzeltäter auftreten. Eine neue Regelung erlaubt es, Aufgaben gezielt zwischen dem Nachrichtendienst und dem Staatsschutz zu übertragen.
  • In besonders schweren Fällen darf – mit richterlicher Genehmigung – die Inhaltsüberwachung von verschlüsselter Kommunikation erfolgen.
    • Das ist vor allem bei grenzüberschreitendem Terrorismus von Bedeutung und betrifft etwa 25 bis 30 Hochrisiko-Gefährder pro Jahr.
  • Die technische Sicherheit der eingesetzten Software wird gesetzlich garantiert. Zusätzlich sorgen ein Rechtsschutzbeauftragter und das Bundesverwaltungsgericht für eine strenge Kontrolle.
  • Um Missbrauch zu verhindern, plant die Bundesregierung eine Verschärfung des Strafgesetzbuchs.
    • Damit soll die illegale Verwendung von Überwachungssoftware härter bestraft werden.
  • Österreich lehnt den aktuellen EU-Vorschlag zur Chatkontrolle ab und wird diesem nicht zustimmen. 
    • Der Schutz der Privatsphäre bleibt weiterhin ein zentrales Anliegen.
  • Für den Rechtsschutzbeauftragten gelten künftig strengere Anforderungen. Es wird eine verpflichtende Vertrauenswürdigkeitsprüfung sowie klare Regeln für eine mögliche Abberufung eingeführt.
  • Das Telekommunikationsgesetz wird angepasst, um die Mitwirkungspflichten von Anbietern bei Überwachungen besser zu regeln.
  • Durch Änderungen in mehreren Gesetzen wird beim Bundesverwaltungsgericht eine Rufbereitschaft samt Journaldienst eingeführt, damit Entscheidungen auch kurzfristig möglich sind.