19.12.2022

Bundesregierung reformiert Maklergebühren

Die Bundesregierung setzt eine Reform um, die für Mieterinnen und Mieter eine jährliche Entlastung von mehr als 55 Millionen Euro bringt. Die Umstellung auf das Bestellerprinzip ist gerade für junge Menschen ein großer Erfolg.

Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen


Die Bundesregierung setzt mit der Reform der Maklergebühren einen wichtigen Schritt, leistbaren Wohnraum zu gewährleisten: Ab 1. Juli 2023 tritt das Bestellerprinzip in Kraft. Das heißt, der Auftraggeber muss künftig den Makler bezahlen und nicht wie bisher vorwiegend der Mieter. Diese Neuerung bringt eine massive Entlastung für jeden einzelnen Mieter. Insgesamt wird die jährliche Entlastung mit mehr als 55 Millionen Euro beziffert.

Mit der Reform geht ein umfassender und strenger Umgehungsschutz einher. Dadurch wird verhindert, dass den Mieterinnen und Mietern auf andere Weise die Kosten des Maklers auferlegt werden. Im Umgehungsfall drohen Verwaltungsstrafen. 

„Makler leisten einen hervorragenden Job, sie sind ein professionelles Bindeglied zwischen Angebot und Nachfrage – die kann man auch nicht ersetzen. Dafür zwei Wohnungsmieten bezahlen, das geht aber auch nicht. Es bezahlt derjenige, der bestellt hat“, sagt Staatssekretärin für die Jugend, Claudia Plakolm, und rechnet dabei vor, dass 190.000 junge Menschen von der Reform profitieren werden.