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20.11.2025

Das Kopftuchverbot kommt.

Die Volkspartei legt großen Wert auf ein faires und gleichberechtigtes Miteinander. Daher ist unser Anspruch, Mädchen in ihrer Entwicklung zu schützen und ihnen die gleichen Chancen auf ein freies, selbstbestimmtes Leben zu geben. 

Claudia Bauer

Klare Rechtsanwendung und wenig Interpretationsspielraum:

  • Der Begriff „Kopftuch nach islamischer Tradition“ wurde nun eindeutig definiert und die Altersgrenze (14. Lebensjahr) präzise geregelt. 
  • Verboten ist das Tragen aller Formen des Kinderkopftuches – vom Hijab bis zur Burka.
  • Diese Präzisierungen erleichtern Schulen, Behörden und Eltern die Anwendung und sorgen für Rechtssicherheit.

Die verfassungsrechtliche Ausgestaltung wurde nachgeschärft:

Zur Stärkung der Verfassungskonformität haben wir alle Stellungnahmen sorgfältig eingearbeitet und uns auf ein zweistufiges Vorgehen geeinigt:

  • Aufklärungsphase ab den Semesterferien 2026:
    • Schulen, Eltern und Kinder werden umfassend informiert und vorbereitet.
    • Diese Phase dient dazu, Gespräche zu führen, individuelle Hintergründe zu klären.
    • Bei Drohungen oder Drucksituationen durch Sittenwächter soll in dieser Phase frühzeitig eingegriffen werden.
  • Sanktionsphase ab Schulstart September 2026:
    • Nach der Aufklärungsphase treten die Sanktionsbestimmungen in Kraft.
    • Dadurch wird ein verhältnismäßiger, vorbereiteter und rechtlich stabiler Vollzug gewährleistet.

Integrationsministern Claudia Bauer:

„Ziel des Kinderkopftuchverbots ist es, Mädchen vor Unterdrückung zu schützen. Wir gehen zweistufig vor: zuerst Aufklärung und Schutz vor Sittenwächtern, dann konsequenter Vollzug. Von Anfang an gilt Null Toleranz gegenüber all jenen, die Mädchen in ihrer Entwicklung hindern. In Österreich soll jedes Mädchen frei, sichtbar und selbstbestimmt aufwachsen können. Ohne Zwang, ohne Angst und vor allem ohne vorgeschriebene Rolle.“