03.01.2023
Die Asylbremse wirkt
Die Bundesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die steigenden Asylzahlen zu senken. Die sicherheitspolizeiliche Zusammenarbeit mit Ungarn und auch die diplomatischen Bemühungen von Bundeskanzler Karl Nehammer zeigen bereits Wirkung: Serbien hat die Visafreiheit für Menschen aus Pakistan und Indien aufgehoben, wodurch die Flüchtlingszahlen deutlich sinken werden. Wir sehen also: Dank der unermüdlichen Arbeit von Bundeskanzler Karl Nehammer wirkt die Asylbremse.
Bundeskanzler Karl Nehammer und Innenminister Gerhard Karner steigen weiter auf die Asylbremse. Dass diese wirkt, zeigt sich am Beispiel Tunesien: Seit 20. November 2022 hat Belgrad die Visafreiheit für Tunesien aufgehoben. Das Ergebnis ist eindeutig: Seit Dezember gibt es einen Rückgang von rund 93 Prozent bei den Asylanträgen von Tunesiern. Sowohl Bundeskanzler Nehammer als auch Innenminister Karner sind davon überzeugt, dass durch das Ende der Visafreiheit für Inder, das seit 1.1.2023 in Kraft ist, sich diese Tendenz fortsetzen wird.
Hier noch ein Überblick über die Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung sicherstellt, dass die Asylbremse wirkt und der Asyldruck auf Österreich sinkt:
- Die Kooperation mit Präsident Vucic hat dazu geführt, dass Serbien die Visafreiheit für Tunesien beendet hat, woraufhin die Asylanträge von Tunesiern in Österreich drastisch reduziert wurden. Mit Jahresbeginn hat Serbien auch die visafreie Einreise aus Indien gestoppt, was zu einem ähnlichen Effekt in Österreich führen wird.
- Mit Ungarn wurde eine gemeinsame Polizeioperation („Operation Fox“) gestartet, damit illegale Migranten erst gar nicht nach Österreich kommen.
Darüber hinaus erhöht Österreich – etwa mit dem Veto gegen den Schengen-Beitritt von Rumänien und Bulgarien – den Druck auf die EU-Kommission, endlich entsprechende Schritte im gemeinsamen Kampf gegen illegale Migration zu setzen. Das sind Österreichs fünf Forderungen für die Zustimmung zum Schengen-Beitritt Rumäniens und Bulgariens, die umgesetzt werden müssen:
- Die EU-Kommission soll für Polizeieinsätze im Ausland aufkommen, die dem Grenzschutz, der Bekämpfung organisierter Schlepperbanden und der Bekämpfung der illegalen Migration dienen. Zudem soll sie Außengrenzländer verstärkt beim Schutz ihrer Grenzen unterstützen, insbesondere mit finanziellen Mitteln für zukünftige Infrastruktur-Projekte (zB. Zaunbau an der Grenze von Bulgarien zur Türkei).
- Die EU-Kommission soll – analog zur Vertriebenen-Richtlinie eine "Zurückweisungsrichtlinie" ausarbeiten lassen.
- Asylverfahren in sicheren Drittstaaten sollen ermöglicht werden – ein Modell, das etwa Dänemark und Großbritannien verfolgen.
- Der Schutzstatus von straffälligen Personen soll leichter aberkannt werden.
- Die EU-Kommission soll ein Pilotprojekt für rasche Asylverfahren an der EU-Außengrenze einrichten und finanzieren.