30.01.2023

Die Stromkostenbremse wird ausgeweitet

 

Mit 01. Dezember ist die Stromkostenbremse in Kraft getreten. Durch diese Maßnahme der Bundesregierung werden die Stromkosten direkt dort abgefedert, wo sie für die Kunden zur Belastung werden, nämlich auf der Stromrechnung. Bisher haben vor allem Haushalte mit bis zu drei Personen besonders profitiert. Um auch die Mehrbelastung für größere Haushalte gerecht abzubilden, hat die Bundesregierung nun eine Ausweitung der Stromkostenbremse beschlossen. 

Stromkostenergänzungszuschuss

Die Stromkostenbremse ist ein Erfolgsprojekt der Bundesregierung: Neben der so wichtigen Entlastung für die Menschen im Land schafft sie - im Gegensatz zu einem herkömmlichen Preisdeckel – wichtige Anreize zum Energiesparen und wirkt darüber hinaus auch noch inflationsdämpfend. 

Um den Menschen weiterhin durch die Krise zu helfen und Mehrpersonenhaushalte besser abzubilden, wird die Stromkostenbremse mit Hilfe des Stromkostenergänzungszuschusses ausgeweitet. Konkret werden jedem Haushalt, der über mehr als drei hauptwohnsitzgemeldete Personen verfügt, pro zusätzliche Person jährlich 105 Euro von der Stromrechnung abgezogen. Dadurch wird künftig ein Vierpersonenhaushalt pro Jahr um weitere 105 Euro, und ein Fünfpersonenhaushalt um weitere 210 Euro mehr entlastet.

Der Stromkostenergänzungszuschuss wird, dort wo die notwendigen Daten bereits vorhanden sind, automatisch mit der nächsten Jahresrechnung abgezogen. Für die verbleibenden Haushalte wird in weiterer Folge ein Antragsmodell geschaffen, damit auch sie von der Hilfe profitieren. 

In dem Gesetzesentwurf ist auch vorgesehen, dass es eine Verpflichtung zur Weitergabe des Zuschusses besteht, sodass diejenigen entlastet werden, die auch die (Mehr-)Kosten tragen. Mit dieser zusätzlichen Maßnahme schließt die Bundesregierung eine Lücke für Mehrpersonenhaushalte, um die Treffsicherheit der Zuschüsse zu erhöhen. 

Darüber hinaus wurde für Haushalte mit besonders niedrigem Einkommen mit dem Netzkostenzuschuss noch eine weitere Hilfe geschaffen, die seit Beginn des Jahres 2023 beantragt werden kann. Der Netzkostenzuschuss beträgt 200 Euro und kann zusätzlich zur Stromkostenbremse von all jenen in Anspruch genommen werden, die aufgrund ihres Einkommens von der GIS-Gebühr befreit sind. Dasselbe gilt beispielsweise auch für Bezieher von Studienbeihilfe.

Finanzminister Magnus Brunner:

"Als Bundesregierung haben wir bereits eine Vielzahl an Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Damit unterstützen wir Familien, Haushalte und Betriebe in dieser herausfordernden Phase. Zentraler Punkt der Entlastungen ist sicherlich die Stromkostenbremse: Damit wird ein Haushalt um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr entlastet. Ein Kritikpunkt, der in den letzten Monaten immer mehr geäußert wurde, ist die Treffsicherheit der Unterstützungsleistungen. Mit dem Top-up zum Stromkostenzuschuss für größere Haushalte wird dafür gesorgt, dass die Entlastung dort garantiert ist, wo auch die Belastung höher ist – in Mehrpersonenhaushalten. Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten 105 Euro pro zusätzliche Person. Auch wenn der Staat nicht jede Krise zu 100% kompensieren und alle gestiegenen Preise 1:1 ausgleichen kann, ist es wichtig zu helfen. Daher haben wir uns dazu entschieden, die Stromkosten direkt dort abzufedern, wo sie für die Kunden zur Belastung werden, nämlich auf der Stromrechnung.“