EABG: Mehr Tempo beim Ausbau, höhere Energieunabhängigkeit und günstigere Preise
Die Volkspartei bringt mit dem EABG ein weiteres zentrales Energiereformvorhaben auf den Weg und damit die Energiewende von der Ankündigung in Umsetzung.

Mit dem EABG setzt die Volkspartei nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz den nächsten großen Baustein der energiepolitischen Reformagenda um. Ziel ist es, den Ausbau heimischer Energie schneller, rechtssicherer und praxistauglicher zu machen. Damit setzen wir unsere energiepolitische Leitlinie weiter um: Umsetzung statt Ankündigung, Tempo statt Stillstand, Versorgungssicherheit statt Importabhängigkeit und günstigere Strompreise für die Österreicherinnen und Österreicher.
Mit dem EABG werden praxistaugliche und umsetzbare erneuerbaren Ausbauziele festgelegt. Die in der Regierungsvorlage vorgeschlagenen 27 TWh Ausbau bis 2030 werden flexibler gestaltet und aufgesplittet. Darüber wird, um den steigenden Energiebedarf zu decken und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, eine engagierte Fortsetzung des Ausbaus festgelegt. Bis 2035 sollen weitere 10 TWh erstinstanzlich genehmigt werden.
Kernpunkte des EABG im Überblick
- Erneuerbare Energieanlagen, Netze und Speicher werden als Projekte im überragenden öffentlichen Interesse verankert. Das stärkt ihre Bedeutung in Genehmigungsverfahren und bei Interessenabwägungen.
- Das EABG bündelt Zuständigkeiten und schafft konzentrierte Genehmigungsverfahren.
- In besonders geeigneten Gebieten sollen Verfahren deutlich schneller abgewickelt werden können.
- Je nach Größe und Auswirkung eines Projekts gibt es unterschiedliche Verfahren – das entlastet Behörden und beschleunigt kleinere Vorhaben.
- Das EABG umfasst nicht nur Erzeugungsanlagen, sondern auch die notwendige Netz- und Speicherinfrastruktur.
- Mit dem Integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplan und verbindlichen Erzeugungsbeitragswerten der Bundesländer entsteht ein abgestimmter Fahrplan für den Ausbau erneuerbarer Energie und der notwendigen Infrastruktur.
- Digitale Einreichungen, elektronische Kundmachungen und klarere Fristen machen Verfahren strukturierter, transparenter und planbarer.
- Auch innovative Lösungen wie Agri-PV, Speicher, Pumpspeicher oder Versuchsbetriebe werden berücksichtigt.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer:
„Wir beschleunigen und vereinfachen Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturprojekte, indem wir Zuständigkeiten bündeln, klarere Abläufe schaffen und Projekten für erneuerbare Energie, Netze und Speicher den Vorrang geben. Das ist keine Symbolpolitik, sondern konkrete Standortpolitik. Österreich braucht mehr Energie aus Österreich und dafür braucht es Grundlagen, die Umsetzung ermöglichen, statt Projekte über Jahre zu blockieren.“
Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner:
„Das EABG ist ein Beschleunigungsgesetz im besten Sinn. Es geht nicht darum, einfach neue Ziele auf Papier zu schreiben. Es geht darum, dass Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft, Geothermie, Netze und Speicher schneller in die Umsetzung kommen. Die Technologie ist vorhanden, die Investitionsbereitschaft ist da. Zu oft waren es aber komplizierte Verfahren, zersplitterte Zuständigkeiten und fehlende Planungssicherheit, die Projekte verzögert haben. Mit dem EABG räumen wir genau diese Hürden aus dem Weg. Das ist gut für die Energiewende, gut für die Versorgungssicherheit und gut für den Wirtschaftsstandort Österreich.“