Entlastungswelle 2023

Die letzten Monate und Jahre waren geprägt von großen Herausforderungen: Krieg in Europa, Inflation, Energiekrise und Teuerung. Das gemeinsame Ziel der Bundesregierung und unseres Kanzlers Karl Nehammer ist es, in einer Phase multipler Krisen den Österreicherinnen und Österreichern zu helfen. Die gute Nachricht: Das ist gelungen – und zwar mit Vorbildwirkung für die gesamte Europäische Union. Denn Österreichs Entlastungsmaßnahmen liegen mit einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro im europäischen Spitzenfeld. Die Bürgerinnen und Bürger haben in der Volkspartei einen verlässlichen Partner. In der Regierung, im Parlament, in den Landtagen und Gemeinden - wir setzen weiterhin die notwendigen Maßnahmen für Entlastung, den Erhalt von Arbeitsplätzen und einen wettbewerbsfähigen Wirtschafts- und Entwicklungsstandort. 

Entlastungsrechner

So profitierst Du von den Entlastungsmaßnahmen:

Entlastung für unsere Familien

Die Sozial- und Familienleistungen sind seit 1. Jänner 2023 erstmalig entsprechend der jährlichen Valorisierungsautomatik angepasst. Davon betroffen sind: Kranken-, Reha- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Schülerbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Familienbeihilfe, Schulstartgeld, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag.
Darüber hinaus werden seit Beginn des Jahres alle Frei- und Absetzbeträge valorisiert. Zudem haben wir den erhöhten Familienbonus in Höhe von 2000 Euro pro Kind bzw. für Kinder ab 18 Jahren in Höhe von 650 und die Erhöhung des Kindermehrbetrags in Höhe von 550 vorgezogen.
Außerdem wurde ein Familienpaket in Höhe von 50 Millionen Euro ausgearbeitet. Dadurch werden 60 Euro pro Kind automatisiert bis Ende 2024 ausbezahlt. Bei Alleinerziehenden wird es monatlich sogar 60 Euro zusätzlich geben. Sozialhilfebezieher werden bis Ende 2023 ebenso mit 60 Euro zusätzlich pro Monat entlastet. Darüber hinaus werden auch 10 Millionen Euro in Ausbildungsmaßnahmen wie etwa weiterlernen.at investiert und das Schulstartpaket von 120 auf 150 Euro erhöht
 

Entlastungen für Familien im Überblick

Entlastung für unsere Pensionistinnen und Pensionisten

Für unsere Pensionistinnen und Pensionisten gibt es eine Pensionserhöhung von  5,8 Prozent entsprechend dem gesetzlichen Anpassungsfaktor (Inflation August 2021 – Juli 2022). Ausnahme: ab 5.670 Euro Pension Pauschalbetrag von 329 Euro. Der Ausgleichszulagen-Richtsatz steigt von 1.030 auf 1.110 Euro pro Monat. Unsere Neupensionistinnen und Neupensionisten erhalten anstelle der nach Monaten entsprechend dem Pensionsantritt abgestuften Pensionshöhe mindestens die Hälfte der für das ganze Jahr vorgesehenen Pensionserhöhung, auch wenn sie erst im zweiten Halbjahr vor der Erhöhung die Pension angetreten haben. Außerdem werden alle Frei-und Absetzbeträge werden valorisiert, das betrifft den Pensionistenabsetzbetrag und die SV-Rückerstattung sowie den SV-Bonus. Das ergibt rund vier Milliarden Euro Gesamtleistung für unsere Pensionistinnen und Pensionisten im Jahr 2023. 

Entlastungen im Überblick für Pensionistinnen und Pensionisten

Entlastung für unsere Pflegerinnen und Pfleger

Die größte Pflegereform der vergangenen Jahrzehnte wurde bereits 2022 in Angriff genommen und wird heuer fortgesetzt. Das Paket umfasst fast 40 Maßnahmen mit einem Volumen von über einer Milliarde Euro für den Pflegeberuf, die Ausbildung sowie für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Es gibt einen Gehaltszuschlag für im Pflegebereich Beschäftigte, bis Ende 2023 stellt hier der Bund 570 Millionen Euro zur Verfügung. Für persönliche Assistenz wird es weitere 100 Millionen Euro geben. Zudem erhalten seit 1. Jänner 2023 Personen, die an AMS-Ausbildungen zum Umstieg in einen Pflegeberuf teilnehmen, mindestens 1.400 Euro monatlich zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten. Die Qualifizierungsförderung, also die Weiterbildung von Arbeitskräften im aufrechten Dienstverhältnis im Pflegebereich, soll im Laufe des Jahres 2023 75 Prozent - statt bisher nur 60 Prozent - der Kurs- und Personalkosten betragen. Es wird auch einen Bonus für pflegende Angehörige geben. Ab Pflegestufe 4 gibt es eine jährliche Sonderzuwendung in Höhe von 1.500 Euro.

Entlastungen für Pflegerinnen und Pfleger

Entlastung für unsere heimischen Unternehmen

Wir senken die Körperschaftsteuer um bis zu 900 Millionen Euro pro Jahr. Konkret wird die Körperschaftsteuer 2023 von 25 auf 24 und im Jahr 2024 weiter auf 23 Prozent gesenkt. Davon profitieren rund 80.000 österreichische Unternehmen. Senkung der Lohnnebenkosten des Familienlastenausgleichsgesetzes ab 2023 von 3,9 auf 3,7 Prozent. Anhebung der Pauschalierungsgrenze für Kleinunternehmer/innen von 35.000 auf 40.000. Um den Unternehmen in Zeiten der Teuerung zu unterstützen, haben wir den Energiekostenzuschuss 1 und Energiekostenzuschuss 2 ins Leben gerufen. Außerdem wird die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter im Rahmen der ökosozialen Steuerreform von 800 auf 1000 Euro erhöht und abhängig von der Art der Investition ein Investitionsfreibetrag zwischen 10 und 15 Prozent eingeführt.

Entlastungen für Unternehmen

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Verlängerung des Energiekostenzuschusses 1

Energiekostenzuschuss 2

Entlastung für unsere Jugendlichen

Mit der Erhöhung der monatlichen Grundvergütung für Zivildiener und der Bundesjugendförderung sowie der Aufstockung des Budgets für Lehrausbildungen möchten wir die Jugend in Österreich bestmöglich unterstützen. Auch von der Abschaffung der Maklerprovision werden gerade Jugendliche profitieren, die häufig mit den hohen Kosten eines erstmaligen Wohnungsbezuges ohnehin bereits stark belastet sind. Um über 40 Millionen Euro wird außerdem das Lehrbudget erhöht. Auch von der Erhöhung der Studienbeihilfe zwischen 8,5 und 12 Prozent und der Erhöhung des Schulstartpakets von 120 auf 150 Euro werden Jugendliche und junge Erwachsene profitieren. 

Entlastungen für Jugendliche

Entlastung für unsere heimischen Bäuerinnen und Bauern

Zusätzlich zu den allgemeinen Paketen sowie zum 110 Millionen Euro schweren Versorgungssicherungspaket und den neun Millionen Euro für den geschützten Anbau, die bereits ausbezahlt wurden, gibt es weitere Entlastungen. Beispielsweise sind hier der Stromkostenzuschuss für Landwirte, die Anpassung bei Pauschalisierungsgrenzen, die temporäre Agrardieselrückvergütung und weiteren Fördermaßnahmen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik, zu nennen.

Entlastungen für Landwirtschaft

Entlastung für unsere Gemeinden

Das Herz unseres Landes sind die Gemeinden. Der Bundesregierung ist es deshalb angesichts der steigenden Preise besonders wichtig, neben Menschen und Wirtschaft, auch den Gemeinden und Städten unter die Arme zu greifen. Um unsere heimischen Gemeinden zukunftsfit zu machen, gibt es eine Anschubfinanzierung für kommunale Investitionen in der Höhe einer Milliarde Euro für 2023 und 2024. Schwerpunkte dabei liegen im Umstieg auf erneuerbare Energie und Investitionen in Straßensanierungen sowie den Ausbau von Schulen und Kindergärten.

Entlastungen für Gemeinden

Entlastungen für Jeden

Schon während der Pandemie haben wir umfassende Schritte für die Bevölkerung, die Unternehmen sowie für Gesundheit und Leben gesetzt. Mit dem 1. Jänner 2023 haben wir die schleichende Steuererhöhung, die Kalte Progression, abgeschafft. Konkret bedeutet das: mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern. Darüber hinaus haben wir unzählige weitere Maßnahmen gesetzt, wie beispielsweise: Die Stromkostenbremse, die Senkung der Erdgas- und der Elektrizitätsabgabe, die Erhöhung des Pendlerpauschales, und vieles mehr.

Entlastungen für Jeden

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Die Stromkostenbremse wird ausgeweitet

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