Entlastungswelle 2023

Unter Kanzler Karl Nehammer wurde die größte Entlastung der Zweiten Republik geschaffen

Entlastungswelle

In Zeiten multipler Krisen braucht es entschlossene und schnelle Hilfe für Menschen, Unternehmen und Gemeinden. Mit dem Jahreswechsel tritt eine Vielzahl an weiteren Entlastungsmaßnahmen in Kraft, die unserem Land gut und verlässlich durch die Krise helfen werden. Nachfolgend werden einige der wichtigsten Maßnahmen vorgestellt, die bereits beschlossen sind und seit Jahresbeginn gelten.

 

1.    Abschaffung der kalten Progression

Jahrzehntelang wurde darüber debattiert, unter Kanzler Karl Nehammer ist dieser historische Meilenstein gelungen: Die Abschaffung der kalten Progression. Diese schleichende Steuererhöhung hat mit dem Jahreswechsel endlich ihr Ende gefunden. Seit 1. Jänner 2023 wurden die Steuerklassen zum ersten Mal automatisch an die Inflationsrate angepasst. Bis 2026 wird das den Menschen in Österreich rund 20 Milliarden Euro an Steuern ersparen. 

2.    Senkung der dritten Tarifstufe – damit in Zukunft mehr netto vom brutto bleibt!

Nachdem die Bundesregierung bereits in den Vorjahren die erste und zweite Tarifstufe entlastet hat, folgt nun die dritte Tarifstufe. Von derzeit 42 Prozent wird die Steuerlast auf 40 Prozent reduziert. Seit 1.1.2023 kommt es hier zur Anwendung des Mischsteuersatzes von 41 Prozent, dadurch werden die Menschen in der Krise unmittelbar entlastet – denn wer schnell hilft, hilft doppelt! 

3.    Valorisierung der Familienleistungen

Die Familien sind der Kern unserer Gesellschaft. Ihnen in Zeiten der Teuerung unter die Arme zu greifen, ist deshalb ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Von der Valorisierung der Sozialleistungen werden primär Familien profitieren, indem beispielsweise der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag, das Schulstartgeld und die Familienbeihilfe jährlich an die Inflation angepasst werden. Das gesamte Volumen der Valorisierung der Sozialleistungen beläuft sich auf rund 3,5 Milliarden Euro. Dadurch werden Familien effektiv und nachhaltig entlastet.

4.    Entlastung für Kleinunternehmer

Die Umsatzgrenze für die Pauschalisierung von Kleinunternehmern wird von 35.000 Euro auf 40.000 Euro angehoben. Dadurch gelingt es der Bundesregierung, das Kleinunternehmertum, das in weiten Teilen die Wirtschaft unseres Landes ausmacht, weiter zu fördern und zu attraktiveren. Für die Bundesregierung ist es deshalb selbstverständlich, diesen fleißigen Unternehmern die notwendige Wertschätzung zu zeigen und sie finanziell zu entlasten.

5.    Weitere Gemeindemilliarde für unsere Kommunen 

Das Herz unseres Landes sind unsere Gemeinden. Der Bundesregierung ist es deshalb besonders wichtig, auch den Gemeinden, die genauso wie die Menschen und die Unternehmen unter der Teuerung leiden, unter die Arme zu greifen. Um alle unsere Gemeinden zukunftsfit zu machen, wird es eine Anschubfinanzierung für kommunale Investitionen in der Höhe von einer Milliarde Euro geben.

Die Hälfte dieser Gemeindemilliarde wird für den Umstieg auf erneuerbare Energien und Maßnahmen für höhere Energieeffizienz gewidmet sein, die andere Hälfte für notwendige Investitionsprojekte in den Gemeinden. Dadurch leistet die Bundesregierung einen Beitrag, das Herz unseres Landes zukunftsfit zu machen und die Gemeindebudgets durch zukunftsbewusste Investitionen nachhaltig zu entlasten. 

6.    Erleichterung für klimafreundliche Investitionen & KöSt-Senkung

Für eine Reihe von unternehmerischen Investitionen wird es in Zukunft einen steuerlichen Freibetrag von 10 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten geben, bei ökologischen Investitionen sogar 15 Prozent. Maximalfördermenge ist eine Millionen Euro pro Jahr, dadurch werden primär die kleinen und mittelständischen Unternehmen in unserem Land profitieren. Zudem sind geringwertige Wirtschaftsgüter seit Jahresbeginn bis zu einer Höhe von 1000 Euro sofort absetzbar, zuvor lag dieser Wert noch bei lediglich 800 Euro. Dadurch werden weitere Investitionsanreize für Unternehmen gesetzt und Bürokratie reduziert. Auch diese Maßnahme kommt primär unseren kleinen und mittleren Unternehmen zugute.

Zudem wird der Körperschaftssteuersatz im Einklang mit internationalen Entwicklungen von derzeit 25 Prozent auf 24 Prozent im heurigen Jahr und 23 Prozent im Jahre 2024 reduziert. Damit stärkt die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs.

7.    Weniger Bürokratie für unsere Landwirte

Die Hauptfeststellung der Land- und Forstwirtschaftlichen Einheitswerte erfolgt zukünftig automatisiert unter Berücksichtigung des Temperatur- und Niederschlagsindexes sowie der Betriebsgröße. Diese Änderung wird mit geringem administrativem Aufwand und zentral gesteuert umgesetzt, wodurch die Aussendung von Erklärungen, die umfassend bearbeitet werden müssen, in Zukunft unterbleiben kann. 

8.    Pensionserhöhungen

Die Pensionsanpassung für 2023 ist sozial treffsicher, gerecht und eine wichtige Unterstützung in herausfordernden Zeiten.  Mit der Pensionserhöhung sollen die Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, jene Wertschätzung erfahren, die sie verdienen und die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Zur gesetzlich vorgesehenen Pensionserhöhung in Höhe von 5,8 Prozent kommt zusätzlich eine sozial gestaffelte Einkommenserhöhung. MindestpensionistInnen erhalten dadurch 2023 beispielsweise ein Einkommensplus von rund 10,2 Prozent, Personen mit einem Pensionseinkommen von bis zu 1.700 Euro ein Einkommensplus von 8,2 Prozent.

9.    Erhöhung der Grundvergütung für Zivil- und Grundwehrdiener

Das Grundentgelt für Zivil- und Grundwehrdiener wird im neuen Jahr erhöht, und zwar erstmalig um mehr als 40 Prozent. Statt ca. 363 Euro bisher erhalten alle Zivil- und Grundwehrdiener 536 Euro. Die Erhöhung gilt seit 1. Jänner 2023 für alle Zivil- und Grundwehrdiener, damit also auch für jene, die ihren Dienst bereits zuvor begonnen haben.