19.05.2025
Gemeindeinvestitionsprogramm: Wir unterstützen unsere Gemeinden
Mit der Novelle des kommunalen Investitionsprogramms (KIP) unterstützt die Bundesregierung unsere Gemeinden durch mehr Autonomie und den Entfall der verpflichtenden Kofinanzierung.
Die Volkspartei stellt die meisten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in diesem Land. Unser Herz schlägt für die Kommunen, denn dort spielt sich das Leben der Menschen ab. Auch wenn die Zeiten nicht immer leicht waren, haben sich unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stets für die Leute eingesetzt und nun gilt es, ihnen mit einem Zeichen der Wertschätzung zu begegnen.
Mit den Kommunalinvestitionsgesetzen 2020, 2023 und 2025 haben wir ein Instrument geschaffen, um Städte und Gemeinden bei Investitionen zu unterstützen.
Dabei werden Investitionen für Maßnahmen in verschiedensten Bereichen getroffen. Darunter:
- Thermische Sanierungen von Gebäuden im Eigentum der Gemeinden
- Umrüstungen von Beleuchtungen
- Ausbau von Ladeinfrastruktureinrichtungen für E-Mobilität
- Instandhaltung und Verbesserungen von Rad- und Fußwegen
- Errichtung und Sanierung von Einrichtungen der Seniorenbetreuung oder der Betreuung von Menschen mit Behinderung
- Errichtung und Sanierung von Sportstätten und Freizeitanlagen
Dabei musste bisher eine verpflichtende Kofinanzierung in der Höhe von 20 Prozent bis 50 Prozent von den Gemeinden selbst geleistet werden, was nun nicht mehr der Fall ist.
Zudem hat es sowohl auf Seite des Bundes als auch auf Seite der Gemeinden einen hohen Verwaltungsaufwand gegeben. Gerade kleinere Gemeinden sahen in den bürokratischen und finanziellen Anforderungen oft unüberwindbare Hürden und konnten die Mittel nicht abrufen. Mit der Novelle der Gesetze wird die Auszahlung von Investitionszuschüssen nun deutlich erleichtert und vereinfacht: Die Zweckzuschüsse für Investitionen werden in direkte Finanzzuweisungen umgewandelt, wodurch die Gelder in der Höhe von 211 Millionen Euro für 2025, 320 Millionen Euro für 2026, 290,8 Millionen Euro und 60 Millionen Euro für 2028 direkt ausbezahlt werden.
Weder die gesamte Höhe der Mittel, deren Verteilung an die einzelnen Gemeinden und Städten, noch die Bereiche, in denen die Investitionen getätigt werden können, ändern sich. Darüber hinaus kann auch der Bund weiterhin den ordnungsgemäßen Einsatz der Mittel kontrollieren.
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl:
„Unsere Gemeinden und Städte sind jene Ebene, die am nächsten an den Bürgerinnen und Bürgern ist – sie sind nicht nur die erste politische Anlaufstelle, sondern erfüllen auch vielfältige Aufgaben der Daseinsvorsorge und sichern mit ihren Investitionen regionale Arbeitsplätze. Wir unterstützen die Gemeinden nun in einer finanziell herausfordernden Zeit, indem wir im Rahmen des kommunalen Investitionspakets die verpflichtende Kofinanzierung abschaffen und damit die Investitionstätigkeit direkt fördern. Das stärkt vor allem kleinere Kommunen, die unter hohem finanziellen Druck stehen. Damit unterstützen wir einerseits die Gemeinden und Städte und leisten gleichzeitig einen Beitrag zu der Belebung der Konjunktur. So löste alleine das KIG 2020 Investitionen in Höhe von 3,9 Mrd. Euro aus.“