25.01.2023
Härtere Strafen gegen Kindesmissbrauch beschlossen
Die Bundesregierung hat den Kampf gegen Kindesmissbrauch stärker als je zuvor auf ihre Agenda gesetzt. Im Ministerrat wurde ein Maßnahmenpaket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt beschlossen, das vorsieht, Täter viel härter zu bestrafen und durch wirksame Präventionsmaßnahmen am Begehen der Taten abzuhalten.
Als Präventivmaßnahme soll eine Reihe von Kinderschutzkonzepten potenzielle Täter vom Begehen des Delikts abschrecken. Demnach werden verpflichtende Kinderschutzkonzepte an allen österreichischen Schulen eingeführt. Auch Vereine erhalten Unterstützung bei der Erstellung ähnlicher Konzepte, wozu auch Muster-Kinderschutzkonzepte erstellt und Schulungen angeboten werden. Ergänzend wird die Bundesregierung eine österreichweite Kinderschutz-Kampagne starten, um Bewusstsein für die Problematik zu schaffen und Kinder effektiv vor Gewalt zu schützen.
Bundeskanzler Karl Nehammer:
„Kinder sind das Schützenswerteste unserer Gesellschaft und wir müssen alles tun, um Missbrauch zu verhindern. Bei Kindesmissbrauch gibt es kein Pardon“
Aber auch auf der polizeilichen Ebene soll verstärkt gegen Kindesmissbrauch vorgegangen werden. Dazu wird die polizeiliche Arbeit im Cyberraum personell und technisch aufgestockt, unter anderem soll ein Sonderbereich für Online-Kindesmissbrauchsdelikte in den Landeskriminalämtern geschaffen werden. Zudem werden die Strafen für Online-Missbrauchstaten erhöht, die Strafdrohung für den Besitz von Kindesmissbrauchsdarstellungen wird auf bis zu drei Jahre erhöht, beim Besitz einer Vielzahl von Darstellungen auf bis zu fünf Jahre. Zudem fällt beim Besitz einer Vielzahl von Darstellungen die Möglichkeit, einer Gefängnisstrafe zu entrinnen, vollständig weg. Auch Ersttäter müssen also künftig jedenfalls eine Gefängnisstrafe antreten. Strafen für die Herstellung solcher Materialien werden zudem auf bis zu zehn Jahre erhöht.
Familienministerin Susanne Raab:
„Wir müssen unsere Kinder besser schützen und gleichzeitig die Täter härter bestrafen. Jeder Täter, der sich Darstellungen von Kindesmissbrauch ansieht, nimmt hin, dass Kinder zum Zwecke seiner Befriedigung missbraucht werden. Das ist grausam und widerlich und muss sich in unserer Strafordnung abbilden“