21.06.2023

Inklusion am Arbeitsplatz ist Investition in Zukunft

Im aktuellen Regierungsprogramm hat sich die Bundesregierung dazu bekannt, eine bestmögliche Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Heute hat die Bundesregierung im Ministerrat den Zugang zu AMS-Services für arbeitsunfähige Personen unter 25 Jahren beschlossen. Dies ist ein wichtiger Schritt in die Richtung im Hinblick auf die Abschaffung der automatischen Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Kocher

Durch die automatische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch die Pensionsversicherungsanstalt waren arbeitslose Jugendliche mit Behinderungen bis jetzt in aller Regel nicht vom Service-Angebot des AMS umfasst. Dies bringt schwerwiegende Nachteile mit sich und erschwert diesem Personenkreise die Rückkehr in den Arbeitsmarkt, wo dies möglich ist, zusätzlich. Mit dem klaren Bekenntnis zu mehr Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt hat Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher daher folgende Maßnahmen präsentiert:

  1. Das Kompetenzzentrum für Nonprofit-Organisationen und Social Entrepreneurship der WU Wien wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft beauftragt, die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung zu analysieren. Das Ergebnis: In Österreich sind viele Datenquellen zur Erwerbsbeteiligung und Ausbildungslage von Menschen mit Behinderung vorhanden. Jedoch fehlt es an Aussagekraft, um ein umfassendes Bild zu Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zeichnen zu können. Hierfür wird eine Verknüpfung von Befragungs-und Verwaltungsdaten als wesentlich erachtet.
  2. Jugendliche und Personen unter 25 Jahre sollen trotz fehlender Arbeitsfähigkeit vom Arbeitsmarktservice betreut und vorgemerkt werden sowie entsprechende Dienstleistungsangebote in Anspruch nehmen können. Die Pflicht für junge Menschen mit Behinderungen sich vor dem 25. Lebensjahr einer Untersuchung der Arbeitsfähigkeit zu unterziehen, fällt weg und gibt ihnen so die Möglichkeit, Leistungen des AMS in Anspruch zu nehmen. Da sie in der Regel aber dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, geht damit auch Schritt für Schritt ein Ausbau entsprechender Angebote einher. Das ist nicht nur ein symbolisch wichtiges Zeichen für die Inklusion, sondern wird auch mit einer Erhöhung der Förderungen für diesen Personenkreis einhergehen. Darüber hinaus soll der Bezug von Arbeitslosengeld ermöglicht werden, sofern die Anwartschaft erfüllt ist.

Zitat Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher:

„Inklusion am Arbeitsplatz ist nicht nur ein Akt der Fairness, sondern auch eine Investition in die Zukunft. Denn wenn wir junge Menschen von Anfang an unterstützen und befähigen, ihre Talente und Ideen einzubringen, schaffen wir eine Gesellschaft, die auf Innovation, Kreativität und nachhaltigem Erfolg aufbaut. Daher müssen wir bestehende Barrieren abbauen und insbesondere junge Menschen auf ihrem frühen beruflichen Weg unterstützen. Nur so kann volle Inklusion am Arbeitsmarkt gelingen. Mit den geplanten Änderungen erhalten noch mehr junge Menschen Zugang zu Angeboten und Ausbildungen des AMS.“