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KIM-Verordnung läuft am 30. Juni aus

Die KIM-Verordnung läuft am 30. Juni 2025 aus – und das ist gut so. Ein Gutachten der OeNB bestätigt, dass kein systemisches Risiko mehr besteht. Damit besteht auch die gesetzliche Grundlage für eine Verlängerung nicht mehr. Trotzdem plant die Finanzmarktaufsicht (FMA), die KIM-Standards de facto weiterzuführen – in Form eines Rundschreibens als sogenannte „aufsichtliche Erwartungshaltung“.

Barbara Eibinger-Miedl

Ein Rundschreiben ersetzt ab 1. Juli 2025 die KIM-Verordnung. Es handelt sich nicht um eine gesetzlich bindende Regelung, aber um eine faktische Fortsetzung der KIM-Vorgaben. Kreditinstitute, die davon abweichen, müssen mit aufwändigen aufsichtsrechtlichen Prüf- und Bewertungsverfahren rechnen – verbunden mit erheblichem organisatorischem, personellem und finanziellem Aufwand. Drei Kriterien der KIM-VO sollen weiter als Richtschnur gelten: 

•    Schuldendienstquote (DSTI1) ≤ 40?% 
•    Beleihungsquote ≤ 90?% 
•    Laufzeit ≤ 35 Jahre

Abweichungen sind zwar erlaubt, aber nur unter engen Bedingungen – de facto bleibt es beim bisherigen Korsett.

Das geplante Rundschreiben ist keine echte Deregulierung, sondern eine Verordnung durch die Hintertür. Kurzum: Die FMA verlängert, was eigentlich abgeschafft wurde. 

Wichtige Voraussetzung eines guten Zusammenlebens für Familien ist ausreichender, leistbarer Wohnraum. Mit Blick auf die nächsten Generationen an Familienmitgliedern ist Wohnungseigentum dabei zu bevorzugen. Anders als in den meisten europäischen Ländern wohnt in Österreich die Mehrheit der Familien nicht im Eigentum. Die Bildung von Eigentum ist nicht nur aus Gründen der Altersvorsorge eine sinnvolle Investition für alle Generationen, sondern gibt Menschen auch ein Stück weit Freiheit und Unabhängigkeit. Österreicherinnen und Österreichern sollte es leichter gemacht werden, sich Wohneigentum zu schaffen. Insbesondere junge Menschen und Familien sollen eine echte Möglichkeit haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu erwerben.

Der Zugang zu leistbarem Eigentum darf nicht länger durch starre Regeln verhindert werden. Junge Familien, der Wohnbau und der Mittelstand brauchen verlässliche Banken – und Banken brauchen Handlungsspielraum. Wir setzen auf einen modernen Ordnungsrahmen statt auf technokratische Kontrollbürokratie.

Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl stellt klar:

„Die KIM-VO wurde 2022 als temporäres Instrument ins Leben gerufen, um die Stabilität am Finanzmarkt angesichts stark steigender Immobilienkredite zu sichern. Ein aktuelles Gutachten der Oesterreichischen Nationalbank zeigt jedoch, dass keine systemischen Risiken mehr im Bereich der Wohnimmobilien bestehen. Auch die Erfahrungen aus der Praxis zeigen: Die Ausfälle bei privaten Eigenheim-Finanzierungen sind gering. Um jungen Familien den Weg in die eigenen vier Wände zu ermöglichen – und nicht zuletzt auch, um die Bauwirtschaft anzukurbeln – braucht es jetzt spürbare Lockerungen.“