22.09.2023
Kinderschutzpaket auf den Weg gebracht
Kinder und Jugendliche sind das Wertvollste, das Österreich hat. Um auch in Zukunft ihren umfassenden Schutz vor sexueller Gewalt garantieren zu können, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zum Schutz vor Missbräuchen und Übergriffen auf den Weg gebracht. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung basiert auf drei Säulen: Prävention, Strafverfolgung und Sanktionen, sowie Opferschutz.
Kinderschutz und Missbrauchsprävention dürfen nicht nur leere Worte sein. Wir sind es den Jüngsten in unserem Land schuldig, alles zu tun, dass sie unbeschwert aufwachsen können. Mit dem Kinderschutzpaket hat sich die Regierung dabei auf wichtige Verschärfungen in diesem Bereich geeinigt. Es basiert dabei auf drei Säulen, die bestehende Lücken in der Gesetzeslage schließen und auch für eine gerechtere Bestrafung der Täter sorgen:
- Prävention
Kinderschutzkonzepte sind ein wichtiges und wirksames Werkzeug, das Übergriffe verhindern kann, bevor sie passieren. Die jetzt verpflichtenden Kinderschutzkonzepte an Schulen beinhalten u.a. Verhaltensregeln, damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, was zu tun und wer zu informieren ist, wenn sie sich Sorgen um ein Kind machen.
- Wirksame Strafverfolgung und Sanktionen
Strafen wurden im Vergleich zur geltenden Rechtslage verdoppelt und teilweise verdreifacht. Auch neu ist, dass bei der Herstellung oder dem Anbieten einer „Vielzahl“ von Missbrauchsdarstellungen sogar bis zu zehn Jahre Haft drohen. Das gilt ab mehr als 30 Bildern oder Videos von Missbrauchsdarstellung, denn hinter jeder dieser Darstellungen steht ein realer Fall von Missbrauch.
Mit einer weiteren Neuerung im Bereich des Kinderschutzes wird das Tätigkeitsverbot für verurteilte Täterinnen und Täter verschärft. In Zukunft dürfen diese keine Berufe mit Kontakt zu Kindern ergreifen. Darunter fallen zum Beispiel auch Fußballtrainer oder Feriencampleiter.
- Opferschutz
Die psychosoziale Nachbetreuung für Opfer von Gewalt wird um 3,5 Mio. Euro ausgebaut und das Budget der Familienberatungsstellen um 3 Mio. Euro pro Jahr aufgestockt. Das ist wichtig, da Kinder und Jugendliche, die Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind, oftmals ihr Leben lang mit den Folgen der Tat und den Auswirkungen auf ihre psychische Gesundheit kämpfen.
Das gemeinsame Senden und Empfangen sexueller Inhalte zwischen Gleichaltrigen, etwa beim sogenannten „Sexting“, bleibt natürlich straffrei. Hierbei wird lediglich geprüft, ob es einvernehmlich geschieht. In Schulen, aber auch in der Bevölkerung generell soll in den kommenden Monaten durch eine Kinderschutzkampagne Bewusstsein geschaffen werden. Denn wichtig ist auch, dass diese Thematik endlich die breite Masse erreicht.
Zitat Familienministerin Susanne Raab:,,Kinder sind das Wertvollste, das wir in unserer Gesellschaft haben – wer sich an ihnen vergeht, zerstört unschuldige Kinderseelen und muss mit voller Härte bestraft werden. Daher haben wir nun im Zuge des Kinderschutzpakets die massive Erhöhung des Strafmaßes beschlossen. Damit zeigen wir, dass unsere Gesellschaft den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen keinesfalls duldet.“