„Der grausame Amoklauf, der sich letzten Dienstag am Grazer BORG Dreierschützengasse ereignet hat, ist eine nationale Tragödie und hat ganz Österreich zutiefst erschüttert. Heute, eine Woche danach, ziehen wir konkrete Lehren aus dieser Tat und lösen das Versprechen ein, das wir den Angehörigen, den Betroffenen und ganz Österreich gegeben haben.“

- Bundeskanzler Christian Stocker



Die Bundesregierung hat rasch und konsequent auf die schreckliche Tragödie in Graz reagiert und ein umfassendes Maßnahmenpaket im Ministerrat beschlossen. Der Fokus liegt dabei auf der Unterstützung der Opfer und Hinterbliebenen, dem Schutz von Schulen, einer Anpassung des Waffenrechts, dem Ausbau präventiver Angebote für Jugendliche und einem sorgfältigeren Umgang der Medien im Zuge der Berichterstattung.

Hier findest du alle Details aus dem beschlossenen Maßnahmenpaket:



Das Waffenrecht wird grundlegend reformiert, um Missbrauch zu verhindern und Sicherheitslücken zu schließen.

  • Überprüfung der Zuverlässigkeit vor Erwerb jeder Schusswaffe
  • Verschärfte waffenpsychologische Gutachten und damit Unterbindung von „Kombipaketen“
  • Verbesserter Datenaustausch zwischen Waffenbehörden und psychischen Gesundheitseinrichtungen
  • Nutzung von Stellungsergebnissen bei der Waffenüberprüfung
  • Möglichkeit eines bis zu zehnjährigen Waffenverbots bei Auffälligkeiten
  • Stärkere behördliche Zusammenarbeit
  • Pflicht zur Abwicklung von privatem Waffenverkauf nur über registrierte Händler
  • Waffenverbot bei schweren gerichtlichen Vorstrafen und Ermittlungen wegen besonders schwerer Delikte
  • Erhöhung des Mindestalters für Kategorie-B-Waffen auf 25 Jahre (mit Ausnahmen etwa für beruflichen Gebrauch)
  • Befristung der Waffenbesitzkarte bei Neuausstellung auf 8 Jahre, verschärfte Verlängerungskriterien
  • Altersabhängige Waffenkarte für Kategorie-C-Waffen unter 25 Jahren
  • Einführung einer vierwöchigen Abkühlphase beim Ersterwerb jeder Schusswaffe
  • Prüfung von gesetzlichen Waffenverbotszonen im Umkreis von Schulen und Kindergärten

Um den Opfern und Hinterbliebenen rasch und unbürokratisch zu helfen, wird ein Fonds in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro bereitgestellt.

  • Unterstützung über die Leistungen des Verbrechensopfergesetzes hinaus
  • Zusätzliche Hilfeleistungen für schwer Verletzte und psychisch traumatisierte Betroffene
  • Übernahme von Beerdigungskosten
  • Finanzielle Mittel für die betroffene Schule in Kooperation mit Opferschutzeinrichtungen

Schulen sollen sichere Orte bleiben – daher wird Prävention, psychosoziale Unterstützung und bauliche Sicherheit umfassend gestärkt.

  • Flexibilisierung der mündlichen Matura an der betroffenen Schule
  • Verdoppelung der Schulpsychologinnen und -psychologen in den nächsten drei Jahren
  • Ausbau der Schulsozialarbeit auf alle Bundesschulen
  • Verstärkte externe Präventions- und Gesundheitsangebote
  • Erhöhung der Mittel für das Projekt „Gesund aus der Krise“
  • Anpassung von Präventions- und Sicherheitskonzepten inkl. Notfallübungen
  • Flächendeckende Sicherheitsschulungen ab dem neuen Schuljahr auch für Lehrkräfte.
  • Verbindliche Gespräche bei Schulabbruch/Suspendierungen unter Einbindung von Familie, Supportpersonal und Behörden
  • Einführung von Fallkonferenzen für auffällige Schülerinnen und Schüler mit Polizei, Jugendamt und weiteren Stellen
  • Evaluierung und Nachschärfung der Zugangskonzepte der Schulstandorte

Zur Prävention von Radikalisierung und sozialer Isolation wird die Unterstützung für Jugendliche ausgeweitet.

  • Ausbau psychischer Erste-Hilfe-Schulungen für Berufsgruppen mit Kontakt zu Jugendlichen
  • Stärkung des Jugendcoachings zur Betreuung von Jugendlichen mit Ausbildungs- und Arbeitsmarktproblemen
  • Verpflichtende Deradikalisierungs-Workshops in AMS-Jugendangeboten
  • Förderung aufsuchender Online-Jugendarbeit und Ausbau digitaler Jugendarbeit
  • Ausbau und Absicherung der außerschulischen Jugendarbeit (offen und verbandlich)
  • Stärkung von Jugendberatungsangeboten und Kinder-/Jugendhotline 147
  • Ausbau von Kinderschutz- und Gewaltpräventionsprojekten

Medienethische Standards sollen künftig bei der Berichterstattung über Amoktaten stärkere Berücksichtigung finden. Dafür werden folgende Maßnahmen ins Auge gefasst:

  • Anpassung der Parameter für den Bezug von Medienförderungen
  • Nachschärfung der Kriterien für die Zulassung für audiovisuelle Mediendienste
  • Weiterentwicklung der Maßnahmen gegen gesetzwidrige und hetzerische Online-Inhalte auf nationaler und EU-Ebene
  • Transparente Beschränkungen und Aufklärung über Social Media für Kinder und Jugendliche

Wir tun alles, damit so etwas nicht wieder geschieht und damit unsere Schulen sicher und Orte des Lernens, des Wachsens und der Freundschaft bleiben.

2025 Die Volkspartei Datenschutz | Impressum