28.05.2025
Meilensteine in der Integrationspolitik
Im Ministerrat wurde der Startschuss für das verpflichtende Integrationsprogramm ab Tag 1 gegeben und das Verbot von Cousin- und Kinderehen beschlossen.
Wer in Österreich leben will, muss Teil werden. Das Regierungsteam der Volkspartei führt daher ein verpflichtendes Integrationsprogramm ab Tag 1 ein, das bis zu drei Jahre lang dauern wird. Mit dem heutigen Beschluss im Ministerrat erfolgt der Startschuss, um die Maßnahmen noch in diesem Jahr zu erarbeiten und mit allen Partnern (Ministerien, Bundesländer, ÖIF, AMS) umzusetzen. Das Integrationsprogramm besteht aus Deutschkursen, Grundregel-Kursen und der Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt. Zielgruppe sind Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene sowie Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit. Wer eine Teilnahme am Programm verweigert, wird sanktioniert – zum Beispiel mit der Kürzung von Leistungen, Verwaltungsstrafen bzw. Selbstbehalten bei Wiederholung von Deutschkursen.
Integrationsministerin Claudia Plakolm:
„Deutsch, Arbeit und Werte sind die drei Schwerpunkte im verpflichtenden Integrationsprogramm. Integration ist eine Bringschuld. Wer bei uns bleibt, soll von Anfang an arbeiten und sich selbst erhalten. Dafür braucht es mehr Anreize. Wenn jemand eine Teilnahme am Integrationsprogramm verweigert, werden wir zukünftig Leistungen kürzen oder Verwaltungsstrafen verhängen.“
Um Minderjährige vor zu früher Heirat zu schützen, wird es Änderungen im Ehegesetz (EheG) und Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) geben. Heiraten darf künftig nur noch, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, gleiches gilt für die eingetragene Partnerschaft. Das Eheverbot und das Hindernis für die Begründung für eine eingetragene Partnerschaft soll auch zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie gelten - nicht mehr möglich ist damit dann etwa eine Heirat zwischen Cousin und Cousine oder Nichte und Onkel. Die Staatsanwaltschaft kann in Zukunft wieder auf Nichtigerklärung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft bei fehlender Ehefähigkeit klagen. Mit der Neuregelung werden Zwangssituationen in diesem Bereich für Minderjährige grundsätzlich ausgeschlossen.
Integrationsministerin Claudia Plakolm:
„Wir verbieten die Cousinehe und die Ehe für Minderjährige. Die Ehe unter Verwandten birgt ein doppelt so hohes Risiko für medizinische Indikationen bei Kindern aus diesen Verbindungen. Und Minderjährige sollten sich auf ihre Ausbildung und auf ihr Erwachsenwerden konzentrieren können.“