23.04.2025
Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen: Bundesregierung setzt starkes Zeichen
Die Bundesregierung macht Ernst im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen: Mit dem aktuellen Ministerratsbeschluss startet die Erstellung des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen (NAP) für den Zeitraum 2025–2029. Dieses umfassende Vorhaben, das auch im Regierungsprogramm verankert ist, ist ein Meilenstein für wirksamen Gewaltschutz in Österreich.
Zusendung von unerwünschten Penisbildern wird unter Strafe gestellt
Frauen müssen besser vor sexueller Belästigung geschützt werden - offline sowie online. Das ist das erklärte Ziel der Bundesregierung. In den letzten Jahren haben sich die Fälle, in denen vor allem Frauen ungefragt Penisbilder über soziale Netzwerke, auf Dating-Plattformen oder via Messenger-Diensten auf ihr Handy geschickt bekommen, immer mehr gehäuft. Das ist sexuelle Belästigung im digitalen Raum und führt bei den Betroffenen oft zu Gefühlen wie Ärger, Entsetzen, Ekel, Scham oder Hilflosigkeit. Bisher war diese Form der sexuellen Belästigung strafrechtlich nicht verfolgbar. Dem setzt die Regierung nun ein Ende, indem sie, wie im Regierungsprogramm vorgesehen, einen Gesetzesvorschlag präsentiert, der die Zusendung von unerwünschten Penisbildern im Strafgesetzbuch unter Strafe stellt.
Ein Meilenstein für wirksamen Gewaltschutz
Mit dem Nationalen Aktionsplan 2025–2029 verpflichtet sich die Bundesregierung zur langfristigen, ressortübergreifenden Erarbeitung und Umsetzung konkreter Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Der Plan erfüllt zentrale Empfehlungen des Europarats (GREVIO), des Rechnungshofes sowie der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (2024/1385). Als Grundlage des Nationalen Aktionsplans dienen die bereits umfassenden Vorarbeiten der Gewaltschutzstrategie zur Koordinierung und Vernetzung mit Fokus auf Beratung gewaltbetroffener Frauen in Österreich.
Ziele des Nationalen Aktionsplans:
- Umsetzung der Istanbul-Konvention auf strategischer Ebene
- Verankerung konkreter Umsetzungsziele, Zeitpläne und Zuständigkeiten
- Koordinierte Maßnahmen zuständiger Ressorts unter Einbindung von NGOs, Fachstellen und Wissenschaft
- Transparente Darlegung von Zuständigkeiten und Vorhaben
Bundesministerin Claudia Plakolm:
„Wir werden in Österreich weiterhin konsequent gegen jene vorgehen, die sich an Mädchen und Frauen vergehen. Wer glaubt, dass er durch Gewalt zu den Stärkeren gehört, irrt sich. Wir werden daher in der Bundesregierung einen Aktionsplan erarbeiten, der den Umgang mit solchen Gefährdern festlegt und zugleich umfassende Unterstützung für betroffene Frauen und Mädchen beinhaltet.“