Neuer Schritt in der Asylpolitik: Mobilitätsabkommen mit Usbekistan beschlossen

Logo Volkspartei 29.03.2026

Durch die Bundesregierung wurden im vergangenen Jahr zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um die illegale Migration weiter gegen Null zu drängen. Das entspricht den klar formulierten Zielen des Regierungsprogramms und wird unter anderem durch das Aussetzen des Familiennachzugs und die Weiterentwicklung des Grenzschutzkonzepts sichtbar. Erst Ende März 2026 wurde die Umsetzung des Asylpakts und damit die größte Fremdenrechtsnovelle der vergangenen Jahrzehnte im Ministerrat beschlossen.

Gerhard Karner

Mobilitätsabkommen stärkt konsequenten Kurs der Asylpolitik

Das Ziel des Mobilitätsabkommens ist die Etablierung einer umfassenden Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern unter anderem zur Bekämpfung der illegalen Migration, krimineller Schlepperbanden und des Menschenhandels. Wesentlicher Teil ist die Kooperation zur Umsetzung von Abschiebungen, aber auch die Durchbeförderung von abzuschiebenden Personen in ihr Heimatland. Darüber hinaus wollen beide Länder auch im Bereich des Grenzschutzes und beim Kampf gegen gefälschte Reisedokumente enger kooperieren. Gleichzeitig soll das Abkommen den Austausch zu Möglichkeiten der Mobilität von Fachkräften, Studierenden oder Forscherinnen und Forschern verbessern.

 

Reise von Regierungsvertretern nach Taschkent

Innenminister Gerhard Karner und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger reisen zu bilateralen Arbeitsgesprächen und zur Unterzeichnung des Mobilitätsabkommens nach Usbekistan.

Innenminister Gerhard Karner:

„Ende März 2026 haben wir die Umsetzung des Asylpakts und damit die größte Fremdenrechtsnovelle der vergangenen Jahrzehnte im Ministerrat beschlossen. Durch das Mobilitätsabkommen mit Usbekistan schaffen setzen wir einen nächsten Schritt und schaffen die Voraussetzungen für die konsequente Umsetzung von Abschiebungen – als Teil einer harten und gerechten Asylpolitik.“