30.08.2023

Neues Maßnahmenpaket geschnürt

Für die Jahre 2022 bis 2026 wurden bereits rund 40 Milliarden Euro an Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Jetzt kommt das nächste Programm im Kampf gegen die Teuerung. 

Bundeskanzler Karl Nehammer
Das neue Maßnahmenpaket umfasst die Themenbereiche Mieten, Gebühren und die Abschöpfung der Krisengewinne von Energiekonzernen. Konkret werden folgende Maßnahmen umgesetzt:


Mietenstopp

Eine Mieterhöhung von 15 Prozent, die im kommenden Jahr anstehen würde, ist für die Bundesregierung inakzeptabel. Daher werden mit einem Mietenstopp alle geregelten Mietformen künftig um maximal 5 Prozent steigen, auch wenn die Inflation darüber liegt. Diese Regelung gilt für die nächsten 3 Jahre. Außerdem dürfen auch Kategorie- und Richtwertmieten nur einmal pro Jahr erhöht werden. 


Gebührenstopp wird ausgeweitet

Bereits im Frühjahr wurde ein Stopp der Bundesgebühren beschlossen. Dieser Gebührenstopp wird jetzt ausgeweitet: Beim Klimaticket und der Mautvignette wird es keine Erhöhungen geben. Außerdem sollen auch die Gemeinden die Gebühren nicht erhöhen. Als Ausgleich werden 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Einnahmeausfälle der Gemeinden zu kompensieren. Diese Ausgleichssumme wird durch eine Übergewinnsteuer der Stromkonzerne finanziert.

 

Krisengewinne von Energiekonzernen werden abgeschöpft

Nach der Verschärfung der Gewinnabschöpfung bei Stromproduzenten vor dem Sommer soll diese nun auch bei fossilen Energieträgern angepasst werden. Übergewinne werden bereits ab 10% abgeschöpft. 


Bundeskanzler Karl Nehammer:

„Wir wollen die Menschen entlasten und das Leben leistbar halten. Mit der Begrenzung der Mieterhöhungen schaffen wir Planungssicherheit und verhindern drastische Erhöhungen. Was die Energiekonzerne betrifft: Wir lassen uns nicht papierln. Deshalb verschärfen wir nun auch bei den fossilen Energiekonzernen die Übergewinnsteuer. Auch der Gebührenstopp wird ausgeweitet: Wir bieten den Gemeinden einen Anreiz, auch auf Gebührenerhöhungen zu verzichten.“