Reform zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge: Mehr Wahlmöglichkeiten, mehr Übersicht, geringere Kosten
Die Bundesregierung setzt einen weiteren Schritt zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge in Österreich. Auf Grundlage eines intensiven Austauschs mit den Sozialpartnern und Expertinnen und Experten werden zentrale Verbesserungen im bestehenden System umgesetzt. Ziel ist es, die betriebliche Altersvorsorge als zweite Säule des Pensionssystems für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver, transparenter und effizienter zu gestalten und dadurch höhere Nettopensionen zu ermöglichen.

Abfertigung NEU bleibt bestehen – zusätzliche Wahlmöglichkeiten werden geschaffen
Die Abfertigung NEU bleibt in ihrer bisherigen Form mit der Kapitalgarantie und den weiteren bekannten Verfügungsansprüchen erhalten. Gleichzeitig werden die Wahlmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erweitert:
Künftig können Abfertigungsanwartschaften einfacher und breiter als bisher in eine Pensionskasse oder in eine Lebensversicherung übertragen werden. Zu diesem Zweck wird ein gesetzliches Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen („Generalpensionskassenvertrag“) geschaffen, das eine kostenfreie Übertragung in die
Pensionskassen ermöglicht.
Darüber hinaus wird innerhalb der Vorsorgekassen ein neues Vorsorge Veranlagungsmodell eingeführt. Dieses erlaubt eine längerfristige Veranlagung – zwar ohne Kapitalgarantie, eröffnet damit aber die Chance auf höhere Erträge. Die Nutzung
dieses Modells erfolgt auf freiwilliger Basis (Opt-in) und nach umfassender Information über Chancen und Risiken.
Automatische Kontenzusammenführung sorgt für mehr Übersicht
Zur Beseitigung der bestehenden Kontenzersplitterung wird eine automatische Zusammenführung von Abfertigungskonten eingeführt. Konten, auf die seit drei Jahren keine Beiträge mehr eingezahlt wurden, werden künftig bei jener Vorsorgekasse gebündelt, bei der aktuell Beiträge geleistet werden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dieser Zusammenführung widersprechen. Ziel ist es, die Anzahl der Konten deutlich zu reduzieren und die Übersicht über die eigenen Ansprüche zu verbessern.
Zusätzlich werden Maßnahmen zur Stärkung der Pensionskassen umgesetzt:
- Die Übertragungsmöglichkeiten von Abfertigungsanwartschaften werden erweitert.
- Einschränkungen im Arbeitsrecht werden reduziert, sodass künftig alle Kollektivverträge Pensionskassenzusagen ermöglichen können.
- Der Abfindungsbetrag bei Pensionsantritt wird auf 20.000 Euro angehoben, um die Verrentung von Kleinstpensionen zu reduzieren. Gleichzeitig soll die Abfindungsgrenze während des Erwerbslebens (beim Jobwechsel) reduziert werden, um die Kapitalbindung im System zu stärken.
- Darüber hinaus werden steuerliche Erleichterungen geschaffen: Pensionskassen Pensionen aus Eigenbeiträgen werden künftig steuerfrei gestellt.
Ziel: Ein modernes, transparentes und attraktives Vorsorgesystem
Mit diesen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die betriebliche Altersvorsorge weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt stehen mehr Wahlfreiheit, eine bessere Übersicht sowie eine effizientere Veranlagung im Interesse der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die dafür erforderlichen gesetzlichen Änderungen werden nun einer Begutachtung zugeleitet.
Finanz-Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl:
„Wer jahrzehntelang vorsorgt, soll in der Pension auch spürbar davon profitieren. Aus diesem Grund modernisieren wir die betriebliche Vorsorge. In Zukunft kann jeder selbst entscheiden, ob die vom Arbeitgeber eingezahlten Beiträge in ein Vorsorgeprodukt mit höheren Ertragschancen angelegt werden sollen. Mit dem Generalpensionskassenvertrag ermöglichen wir darüber hinaus allen eine Zusatzpension. Bisher war dies nur für die rund 25 Prozent der Beschäftigten möglich, deren Arbeitgeber freiwillig in das Pensionskassensystem eingezahlt haben. So machen wir die Vorsorge attraktiver und stärken das Bewusstsein für Veranlagungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt.“