Social-Media-Verbot unter 14 geht in Begutachtung
Mit dem Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige soll der Zugang zu Plattformen wie TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat beschränkt werden.

Aktuelle Studien belegen, dass jedes vierte Kind suchtähnliches Smartphone-Verhalten zeigt. Fast die Hälfte der 13- bis 17-Jährigen nutzt ihr Gerät nahezu ununterbrochen. Mit dem neuen Gesetz soll festgelegt werden, dass jene Plattformen für unter 14-Jährige gesperrt werden, die eine der folgenden suchtfördernden Funktionen verwenden: Empfehlungsalgorithmen mit überwiegend Inhalten von Fremden, Mechanismen wie endloses Scrollen oder automatische Wiedergabe, Belohnungssysteme für kontinuierliche Nutzung oder Push-Nachrichten bei Nichtnutzung. Dazu zählen beispielsweise TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Die Plattformen haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, kindgerechte Bereiche anzubieten. Messenger-Dienste wie WhatsApp sind von dem Gesetz nicht betroffen.
Das Social-Media-Verbot im Überblick:
- Umsetzung unter strengen Datenschutz-Kriterien: Es werden Technologien zum Schutz der Privatsphäre (Privacy-Enhancing Technologies, kurz PETs) eingesetzt, insbesondere sogenannte Zero-Knowledge-Proofs. Dabei wird technisch nachgewiesen, dass jemand alt genug ist, ohne dabei konkrete Daten wie Name oder Geburtsdatum preiszugeben. Die Plattform erhält nur das Altersprädikat („14 Jahre oder älter: wahr"), aber keine weiteren Daten. Die Altersverifikation ist einmalig notwendig, wenn ein Konto bei der Plattform angelegt wird. Bestehende Konten müssen bei Inkrafttreten des Gesetzes überprüft werden.
- Durchsetzbarkeit mit hohen Strafen für Konzerne: Sehr großen Plattformen drohen bei Verstößen Geldstrafen in Höhe von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes.
- Zusammenarbeit mit der EU: Die Initiative zur Einführung eines EU-weiten Mindestalters für die Nutzung von Social-Media wird von der österreichischen Bunderegierung weiterhin unterstützt und vorangetrieben.
- Altersverifikation soll mittels ID Austria möglich sein: Eine von mehreren Möglichkeiten wird die ID Austria sein. Wichtig ist zu betonen, dass es keinen ID Austria Zwang geben wird.
Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll:
„Österreich ist eines der ersten Länder in Europa, das Kindern unter 14 Jahren klaren gesetzlichen Schutz vor den Gefahren sozialer Medien geben wird. Der Schutz unserer Kinder darf nicht auf Kosten von Privatsphäre gehen. Deshalb setzt unser Gesetzesentwurf auf modernste Technologie: Mittels Zero-Knowledge-Proof-Verfahren wird ausschließlich bestätigt, ob jemand das Mindestalter erreicht hat – ein einfaches Ja oder Nein. Kein Name, kein Geburtsdatum, keine sensiblen Daten landen bei den Plattformen.“