Social-Media-Verbot unter 14 geht in Begutachtung

Logo Volkspartei 27.07.2026

Mit dem Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige soll der Zugang zu Plattformen wie TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat beschränkt werden.

Staatssekretär Alexander Pröll

Aktuelle Studien belegen, dass jedes vierte Kind suchtähnliches Smartphone-Verhalten zeigt. Fast die Hälfte der 13- bis 17-Jährigen nutzt ihr Gerät nahezu ununterbrochen. Mit dem neuen Gesetz soll festgelegt werden, dass jene Plattformen für unter 14-Jährige gesperrt werden, die eine der folgenden suchtfördernden Funktionen verwenden: Empfehlungsalgorithmen mit überwiegend Inhalten von Fremden, Mechanismen wie endloses Scrollen oder automatische Wiedergabe, Belohnungssysteme für kontinuierliche Nutzung oder Push-Nachrichten bei Nichtnutzung. Dazu zählen beispielsweise TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Die Plattformen haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, kindgerechte Bereiche anzubieten. Messenger-Dienste wie WhatsApp sind von dem Gesetz nicht betroffen. 

Das Social-Media-Verbot im Überblick:

Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll:

„Österreich ist eines der ersten Länder in Europa, das Kindern unter 14 Jahren klaren gesetzlichen Schutz vor den Gefahren sozialer Medien geben wird. Der Schutz unserer Kinder darf nicht auf Kosten von Privatsphäre gehen. Deshalb setzt unser Gesetzesentwurf auf modernste Technologie: Mittels Zero-Knowledge-Proof-Verfahren wird ausschließlich bestätigt, ob jemand das Mindestalter erreicht hat – ein einfaches Ja oder Nein. Kein Name, kein Geburtsdatum, keine sensiblen Daten landen bei den Plattformen.“