05.10.2023

Transparenzpaket: Amtsgeheimnis wird abgeschafft

Mit dem präsentierten Gesetzesentwurf wird ab 2025 das beinahe 100-jährige Amtsgeheimnis abgeschafft. Transparenz wird zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler

Grundrecht auf Zugang zu Informationen
In Zukunft wird jeder Bürger über ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu Informationen verfügen. Binnen einer Frist von vier Wochen können von einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene Informationen verlangt werden. Die Verpflichtung betrifft Verwaltungsorgane sowohl von Bund als auch von Ländern und allen Gemeinden.

Proaktive Veröffentlichungspflicht
Es wird mit der Einführung dieses Gesetzes auch eine proaktive Veröffentlichungspflicht mithergehen. Informationen von allgemeinem Interesse wie zum Beispiel Geschäftseinteilung, Amtsblätter, Tätigkeitsbereiche und dergleichen müssen ehestmöglich in dem neu geschaffenen Informationsregister data.gv eingetragen werden. Auch hier sind in erster Linie die Verwaltungsorgane samt dem mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung und der Landesverwaltung betrauten Organe umfasst. Dabei sind Gemeinden und Gemeindeverbände bis zu einer Grenze von 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern davon ausgenommen. 

Zitat Verfassungsministerin Karoline Edtstadler: „Nach 100 Jahren leitet die Bundesregierung die Abschaffung des Amtsgeheimnisses ein und vollzieht mit einem einheitlichen Grundrecht auf Zugang zu Information einen Paradigmenwechsel. Der ausbalancierte Entwurf garantiert Transparenz mit Augenmaß für die Verwaltung. Offenheit und Transparenz sind ein Gebot der Stunde – mit der Informationsfreiheit setzen wir einen Meilenstein.“