04.05.2023
UPTS-Bescheid: Wahlkampfkostenobergrenze eingehalten!
Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) hat heute bestätigt:
Die Volkspartei hat die gesetzliche Wahlkampfkostenobergrenze 2019 deutlich unterschritten!
Parteien, Kommentatoren und Medien haben in den vergangenen Monaten und Jahren die Volkspartei in einer nie da gewesenen Weise vorverurteilt. Der Rechenschaftsbericht wurde als Schummelwerk und Trickserei bezeichnet. Dem Parteichef und Bundeskanzler Karl Nehammer wurde starkes Fehlverhalten unterstellt. All diese Unterstellungen haben sich nun als falsch erwiesen! Karl Nehammer und die Volkspartei haben von Anfang an klargestellt, die Obergrenze von sieben Millionen Euro eingehalten zu haben.
Bundesfinanzreferent Andreas Ottenschläger:
„Die Rechtmäßigkeit dieser Angaben wurde bereits von drei unabhängigen Wirtschaftsprüfern sehr penibel geprüft und bestätigt, jedoch zweifelte der Rechnungshof an der Korrektheit der Parteifinanzen. Mit der nun vorliegenden Entscheidung des UPTS erwies sich dieser anders lautende Verdacht des Rechnungshofes als falsch und unbegründet. Wir erwarten uns nun von allen, die uns zu Unrecht beschuldigt haben, sich bei Karl Nehammer und der Volkspartei für ihre nun als falsch erwiesenen Unterstellungen zu entschuldigen.“