18.11.2025
Volkspartei beschließt Preissenkungspaket
Im heutigen Ministerrat wurde ein Preissenkungspaket beschlossen, das dazu beitragen wird, das Inflationsziel von 2 Prozent im kommenden Jahr zu erreichen und zum Aufschwung unseres Landes beizutragen. Mit diesem Paket geben wir den Menschen und Betrieben endlich wieder Planungssicherheit: faire Preise, klare Regeln und eine verlässliche, leistbare Energieversorgung.

Das Preissenkungspaket beinhaltet:
- Billigstromgesetz
- Anti-Mogelpackungs-Gesetz
- Aufnahme von Strom und Gas ins Preisgesetz
Darüber hinaus hat die Bundesregierung zur Stärkung der österreichischen Gesundheitsversorgung einen Gesundheitsreformfonds in der Höhe von 500 Millionen Euro beschlossen. Damit werden Qualität, Effizienz und Effektivität der niedergelassenen Gesundheitsversorgung sowie die Optimierung der Patientenströme und -wege sichergestellt und verbessert.
Zudem hat sich die Regierung darauf verständigt, weitere und schärfere Maßnahmen im Rahmen der Steuerbetrugsbekämpfung umzusetzen. Insgesamt sind bis 2029 Mehreinnahmen von mehr als 1,4 Milliarden Euro zusätzlich durch Betrugsbekämpfung vorgesehen.
Zu den Details des Preissenkungspakets:
Billigstromgesetz
Mit der größten Strommarktreform der letzten 20 Jahre nimmt sich diese Bundesregierung der hohen Strompreise an, die in den letzten Jahren viele Haushalte und Betriebe stark belastet haben. Die Reform soll für Haushalte und Betriebe langfristig Strompreise leistbarer machen und die Stromversorgung sicherstellen.
Das Gesetz wird diese Woche als Regierungsvorlage dem Parlament übermittelt, notwendig ist eine 2/3-Mehrheit. Anti-Mogelpackungsgesetz Mit transparenten Preisauszeichnungen wird künftig für Konsumentinnen und Konsumenten sofort ersichtlich, wenn sich Packungsmengen bei gleichbleibendem Produktpreis oder der Grundpreis selbst verändert haben. Mit der Kennzeichnungspflicht wird die sogenannte Shrinkflation eingedämmt und die Menschen in Österreich bei versteckten Preiserhöhungen transparent informiert. Gleichzeitig wird eine unbürokratische und praxisnahe Ausnahme für kleine eigenständige Unternehmer getroffen.
Anti-Mogelpackungsgesetz
Mit transparenten Preisauszeichnungen wird künftig für Konsumentinnen und Konsumenten sofort ersichtlich, wenn sich Packungsmengen bei gleichbleibendem Produktpreis oder der Grundpreis selbst verändert haben. Mit der Kennzeichnungspflicht wird die sogenannte Shrinkflation eingedämmt und die Menschen in Österreich bei versteckten Preiserhöhungen transparent informiert. Gleichzeitig wird eine unbürokratische und praxisnahe Ausnahme für kleine eigenständige Unternehmer getroffen.
Preisgesetz
Mit der Aufnahme von Strom und Gas ins Preisgesetz hat die Bundesregierung künftig die Möglichkeit, im Krisenfall regulierend einzugreifen. Die Bundesregierung hat nach Feststellung eines Missstandes durch die E-Control künftig bei ungewöhnlichen Preisen bzw. Preiserhöhungen die Möglichkeit, einzugreifen und kann damit die Menschen in Österreich vor hohen Energiekosten schützen. Außerdem kann die E-Control auf Aufforderung der Bundesregierung tätig werden und Prüfungen einleiten. Sollten extreme Anstiege von Preisen festgestellt werden, kann die Bundesregierung, soweit der Missstand nicht durch marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann, für die Dauer von sechs Monaten einen volkswirtschaftlich gerechtfertigten Preis bestimmen.