Weitere Verschärfung des Asylrechts
Parlamentarischer Prozess für die nationalen Maßnahmen zur Umsetzung des EU-Asylpakts durch Ministerratsbeschluss fortgesetzt.
Am 12. Juni 2026 soll der Asylpakt auf europäischer Ebene in Kraft treten. Mit dem heutigen Beschluss des Ministerrats wird der parlamentarische Prozess für die Verschärfung des Asylrechts nunmehr fortgesetzt und somit die nationale Gesetzgebung verschärft. Das Ziel ist, durch ein Bündel an Maßnahmen die illegale Migration weiter konsequent gegen Null zu drängen und dadurch relevante Systeme, zum Beispiel das Bildungssystem, zu entlasten.
Ausgewählte Maßnahmen:
- verpflichtende beschleunigte Verfahren an den EU-Außengrenzen: Verfahren werden künftig binnen zwölf Wochen abgeschlossen sein. Bei einer Negativ-Entscheidung wird unmittelbar an der Grenze ein Abschiebeverfahren durchgeführt. Bei geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit kann zudem bereits Haft während des Außengrenzverfahrens verhängt werden.
- Das EU-Identifizierungssystem „EURODAC“ wird zu einer umfassenden Migrationsdatenbank ausgebaut. Neben Asylwerbern werden auch illegale Fremde und Staatenlose erfasst.
- Die internationalen Flughäfen stellen in Zukunft die einzigen EU-Außengrenzen Österreichs dar. Asylverfahren an der Grenze werden daher künftig zentralisiert am Flughafen Wien-Schwechat stattfinden.
- Durch das Verhängen einer „Wohnsitzauflage“ wird es künftig möglich sein, ausreisepflichtige Fremde zur Vorbereitung der Rückkehr zum Aufenthalt in Quartieren des Bundes – in sogenannten Rückkehrzentren – zu verpflichten.
- Sanktionen im Bereich der Grundversorgung: Bestimmte Möglichkeiten der Reduktion und Entziehung von Leistungen im Rahmen der Grundversorgung finden sich bereits im geltenden Recht. Aufgrund der Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie werden diese Möglichkeiten zur Reduktion bzw. Entziehung nun vollinhaltlich ausgeschöpft.
- Quotierung des Familiennachzugs: Um die Systeme vor einer Überlastung zu schützen, wird der Familiennachzug von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten zukünftig einer Quote unterliegen. Die erste Quote kann auch gegen Null gehen.
- Österreich wird sich für eine Null-Toleranz-Politik bei straffälligen Asylwerbern bzw. -berechtigten einsetzen. Nach Verbüßung der Mindesthaft soll die restliche Haftzeit im Herkunftsland abgesessen werden.
- Um die geplanten Rückkehrzentren in Drittstaaten errichten zu können, werden Gespräche mit den betroffenen Anrainerstaaten der Herkunftsländer intensiviert. Die EU-Verordnung über ein gemeinsames europäisches Rückkehrsystem schafft die Grundlage für solche Rückkehrzentren.
Innenminister Gerhard Karner:
„Ein Asylsystem kann nur funktionieren, wenn es streng, hart und damit gerecht ist. Das vorgelegte Gesetzpaket bedeutet eine massive Verschärfung im Asylbereich. Es handelt sich um die größte fremdenrechtliche Novelle seit 20 Jahren.“