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10.12.2025

Zettelwirtschaft ade!

Mit dem digitalen Beleg entlasten wir Unternehmen, bieten Kunden Entscheidungsfreiheit und leisten einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz.

Barbara Eibinger-Miedl

Der digitale Beleg kommt ohne Betragsgrenze. 

  • Die Belegerteilungspflicht gilt künftig auch bei digitaler Anzeige per QR-Code oder Link als erfüllt. 
  • Der digitale Beleg ist optional – Betriebe können alles wie bisher weiterführen. 
  • Das Recht auf einen Papierbeleg bleibt für die Konsumenten bestehen. 
  • Gültig ab 01.10.2026.

15-Warengruppen-Regelung dauerhaft verankert 

  • Die Regelung wird per unbefristetem Erlass ins Dauerrecht übergeführt. 
  • Gültig ab 01.01.2026. 
  • Händler und Gewerbetreibende müssen ihre Verkäufe nicht einzeln erfassen, sondern können sie maximal 15 Warengruppen zuordnen. 
  • Das bringt erhebliche Erleichterungen im Geschäftsalltag. 

Kalte-Hände-Regelung: Anhebung auf 45.000 Euro 

  • Die Umsatzgrenze wird von 30.000 auf 45.000 Euro erhöht. 
  • Verkaufs- oder Marktstände im Freien werden damit weiter entlastet.
  • Gültig ab 01.01.2026. 

Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl:

„Mit der neuen Regelung zum ‚Digitalen Beleg‘ sagen wir der Zettelwirtschaft endgültig den Kampf an. Wir schaffen klare, einfache und praxistaugliche Regeln für alle. Das bedeutet mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit für Betriebe – vom Standler bis zum kleinen Handels- oder Gastronomiebetrieb. Der digitale Beleg ist eine Möglichkeit, kein Muss. Insbesondere entlasten wir kleine Unternehmen spürbar: durch die dauerhafte 15-Warengruppen-Regelung und die erweiterte ‚Kalte-Hände-Regelung‘. Dieses Paket bringt echte Erleichterungen im Unternehmensalltag.“