Ab 1. Jänner 2027
Die Aktivpension kommt.
Die größte Entlastung für arbeitende Pensionistinnen und Pensionisten in der Geschichte der Zweiten Republik.
15.000 Euro steuerfrei mit der Aktivpension.
Weil sich Deine Leistung auszahlen muss.
Bundeskanzler Christian Stocker
15.000 €
Steuerfreibetrag pro Jahr150.000
Menschen profitieren ab 20270 %
Pensionsversicherungsbeitrag für Dienstnehmer
Was ist die Aktivpension?
Weniger Staat.
Weniger Staat.
Mehr von dem,
was du verdienst.
Wer sich entscheidet, auch über das gesetzliche Pensionsalter hinaus zu arbeiten, wird ab 2027 massiv entlastet. Steuerlich. Sozialversicherungsrechtlich. Konsequent. Weil Leistung belohnt werden muss, nicht besteuert.
15.000 Euro Steuerfreibetrag. Jedes Jahr.
Kein Pensionsversicherungsbeitrag mehr.
Pensionsantritt aufgeschoben? Doppelt belohnt.
Selbstständigkeit und Aktivpension.
100 Millionen Euro für ältere Beschäftigte.
Das Prinzip dahinter
Leistung gehört belohnt.
Leistung gehört belohnt.
Nicht besteuert.
Das war immer unsere Haltung. Ab 2027 ist es Gesetz.
1.
Du hast gearbeitet.Der Staat kassiert weniger.
Endlich.
Abgaben runter. Netto rauf.
2.
15.000 Euro.Steuerfrei.
Jedes Jahr.
Es war immer deins.
3.
Wer länger arbeitet,behält mehr.
Punkt.
Weniger Staat im Geldbörsel. Ab 1.1.2027.
Wer profitiert?
Weiterbeschäftigte in der Pension:
Wer über dem Pensionsantrittsalter ist, bereits Pension bezieht und trotzdem weiterarbeitet: kein Pensionsversicherungsbeitrag mehr, bis zu 15.000 Euro steuerfrei – ab 34 Versicherungsjahren bei Frauen bzw. 40 Versicherungsjahren bei Männern.
Pensionsantritt aufgeschoben:
Wer den Pensionsantritt bewusst hinauszögert, erhält den Freibetrag ohne jede Einschränkung – und zusätzlich eine erhöhte Kontogutschrift am Pensionskonto. Wer länger bleibt, gewinnt doppelt.
Selbstständige:
Die Regelungen gelten analog für Selbstständige. Gleiche Leistung, gleiche Entlastung – ohne Wenn und Aber.
Frauen:
Erfahrung kennt kein Geschlecht. Entlastung auch nicht. Ab 2027 ist die Aktivpension für Frauen, die in der Pension weiterarbeiten, bereits nach 34 Versicherungsjahren möglich. Die notwendigen Versicherungsjahre für Frauen werden schrittweise bis 2033 auf 40 Jahre angehoben.
Für alle, die weiter leisten wollen.
Weiterbeschäftigte in der Pension:
Wer über dem Pensionsantrittsalter ist, bereits Pension bezieht und trotzdem weiterarbeitet: kein Pensionsversicherungsbeitrag mehr, bis zu 15.000 Euro steuerfrei – ab 34 Versicherungsjahren bei Frauen bzw. 40 Versicherungsjahren bei Männern.
Pensionsantritt aufgeschoben:
Wer den Pensionsantritt bewusst hinauszögert, erhält den Freibetrag ohne jede Einschränkung – und zusätzlich eine erhöhte Kontogutschrift am Pensionskonto. Wer länger bleibt, gewinnt doppelt.
Selbstständige:
Die Regelungen gelten analog für Selbstständige. Gleiche Leistung, gleiche Entlastung – ohne Wenn und Aber.
Frauen:
Erfahrung kennt kein Geschlecht. Entlastung auch nicht. Ab 2027 ist die Aktivpension für Frauen, die in der Pension weiterarbeiten, bereits nach 34 Versicherungsjahren möglich. Die notwendigen Versicherungsjahre für Frauen werden schrittweise bis 2033 auf 40 Jahre angehoben.
Jetzt weitersagen
Ab 1.1.2027 gilt: Wer arbeitet, behält mehr. Wer leistet, wird belohnt.
150.000 Menschen in Österreich werden direkt profitieren. Sag es weiter.
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